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   AG Duisburg, 03.02.2004 - 62 IN 279/03   

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https://dejure.org/2004,19970
AG Duisburg, 03.02.2004 - 62 IN 279/03 (https://dejure.org/2004,19970)
AG Duisburg, Entscheidung vom 03.02.2004 - 62 IN 279/03 (https://dejure.org/2004,19970)
AG Duisburg, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - 62 IN 279/03 (https://dejure.org/2004,19970)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GKG §§ 50, 54, § 58 Abs. 2, InsO § 34 Abs. 1 ZPO § 99

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des antragstellenden Gläubigers für die Verfahrenskosten neben dem Schuldner bei Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse und daraus folgender Aussichtslosigkeit einer Vollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2004, 328
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 45/00

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung nach Abweisung mangels Masse

    Auszug aus AG Duisburg, 03.02.2004 - 62 IN 279/03
    Da bei der Abweisung eines Insolvenzeröffnungsantrags mangels Masse die Voraussetzungen der Zweitschuldnerhaftung bereits bei Erlass des Abweisungsbeschlusses feststehen, kann das Gericht diese Haftung auch schon in der Kostenentscheidung des Beschlusses aussprechen (vgl. OLG Zweibrücken NZI 2000, 271 f.; Schmahl, in: Münchener Kommentar zur InsO, 2001, § 13 RdNr. 136).

    Diese Entscheidung konnte mit einem Rechtsmittel nur unter den Voraussetzungen angefochten werden, die allgemein für die Anfechtung des Abweisungsbeschlusses gelten, nämlich innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss insgesamt (§ 34 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 4 InsO, § 99 Abs. 1, §§ 567, 569 ZPO; vgl. OLG Zweibrücken NZI 2000, 271 und NJW 2002, 2722; OLG Köln NZI 2000, 374; OLG Brandenburg NZI 2001, 483).

  • OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02

    Isolierte Kostenbeschwerde in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus AG Duisburg, 03.02.2004 - 62 IN 279/03
    Diese Entscheidung konnte mit einem Rechtsmittel nur unter den Voraussetzungen angefochten werden, die allgemein für die Anfechtung des Abweisungsbeschlusses gelten, nämlich innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss insgesamt (§ 34 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 4 InsO, § 99 Abs. 1, §§ 567, 569 ZPO; vgl. OLG Zweibrücken NZI 2000, 271 und NJW 2002, 2722; OLG Köln NZI 2000, 374; OLG Brandenburg NZI 2001, 483).
  • OLG Köln, 14.04.2000 - 2 W 65/00

    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung auch im Insolvenzverfahren nicht

    Auszug aus AG Duisburg, 03.02.2004 - 62 IN 279/03
    Diese Entscheidung konnte mit einem Rechtsmittel nur unter den Voraussetzungen angefochten werden, die allgemein für die Anfechtung des Abweisungsbeschlusses gelten, nämlich innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss insgesamt (§ 34 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 4 InsO, § 99 Abs. 1, §§ 567, 569 ZPO; vgl. OLG Zweibrücken NZI 2000, 271 und NJW 2002, 2722; OLG Köln NZI 2000, 374; OLG Brandenburg NZI 2001, 483).
  • OLG München, 22.04.1986 - 11 W 1349/86
    Auszug aus AG Duisburg, 03.02.2004 - 62 IN 279/03
    Aussichtslosigkeit ist u.a. dann anzunehmen, wenn ein Insolvenzeröffnungsantrag gegen den Erstschuldner mangels Masse abgewiesen worden ist (vgl. OLG München Rpfleger 1966, 219 und 1986, 450 = MDR 1986, 684; OLG Düsseldorf JMBl. NRW 1996, 262).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2000 - 8 W 52/00

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde

    Auszug aus AG Duisburg, 03.02.2004 - 62 IN 279/03
    Diese Entscheidung konnte mit einem Rechtsmittel nur unter den Voraussetzungen angefochten werden, die allgemein für die Anfechtung des Abweisungsbeschlusses gelten, nämlich innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss insgesamt (§ 34 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 4 InsO, § 99 Abs. 1, §§ 567, 569 ZPO; vgl. OLG Zweibrücken NZI 2000, 271 und NJW 2002, 2722; OLG Köln NZI 2000, 374; OLG Brandenburg NZI 2001, 483).
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